Qualität und Aufsicht
Qualitätsarbeit
Den Schülerinnen und Schülern soll im ganzen Kanton eine vergleichbare Schul- und Unterrichtsqualität zugesichert werden. Deshalb definiert das kantonale Rahmenkonzept die Anforderungen an die Qualitätsarbeit der Schulen.
Das Instrument «Qualitätsmerkmale für die Arbeit der Lehrperson» ist Grundlage für die Arbeit der Lehrpersonen und schafft Einblick in ihre vielfältige Tätigkeit.
Leistungsvereinbarung
Die Mittel und die Leistungsziele der einzelnen Schule werden mit einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Kanton festgelegt. Der Gemeinderat legt Rechenschaft über die Zielerreichung ab.