Staatsbeiträge

Staatsbeiträge sind zweckgebundene geldwerte Vorteile und Leistungen, die Empfängerinnen und Empfängern ausserhalb der Kantonsverwaltung für die Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse gewährt werden. Geldwerte Vorteile sind insbesondere nicht rückzahlbare Geldleistungen, Vorzugsbedingungen bei Darlehen und Beteiligungen, Bürgschaften sowie unentgeltliche oder verbilligte Dienst- und Sachleistungen.

Um Transparenz sicherzustellen, legt der Regierungsrat dem Kantonsrat in der Mitte jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Überprüfung der Staatsbeiträge vor. Diese Übersicht informiert über die bestehende Beitragspraxis, hinterfragt Wirksamkeit und Notwendigkeit und zeigt gegebenenfalls Handlungsbedarf auf. So wird gewährleistet, dass die eingesetzten Mittel zielgerichtet verwendet werden, dem öffentlichen Interesse dienen und regelmässig überprüft werden.

Amt für Finanzen

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