Ausschlagung
Eine Erbschaft kann nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers ausgeschlagen werden.
Schlagen Sie eine Erbschaft aus, so verzichten Sie auf das Erbe. Von dieser Möglichkeit können Sie Gebrauch machen, wenn Sie befürchten, dass mehr Schulden da sind als Vermögen. Auskunft über die finanziellen Verhältnisse einer verstorbenen Person geben zum Beispiel die letzte Steuererklärung, die Bankauszüge oder ein Betreibungsregisterauszug.