Ausschlagung

Eine Erbschaft kann nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers ausgeschlagen werden.  

Schlagen Sie eine Erbschaft aus, so verzichten Sie auf das Erbe. Von dieser Möglichkeit können Sie Gebrauch machen, wenn Sie befürchten, dass mehr Schulden da sind als Vermögen. Auskunft über die finanziellen Verhältnisse einer verstorbenen Person geben zum Beispiel die letzte Steuererklärung, die Bankauszüge oder ein Betreibungsregisterauszug.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Ausschlagung einer Erbschaft finden Sie in Art. 566 ff des Zivilgesetzbuches (ZGB). Dort finden Sie auch Informationen über die Verwirkung der Ausschlagungsbefugnis (Art. 571 ZGB).

Amtschreiberei Dorneck

Erbschaftsamt

Amthaus
Amthausstrasse 15
4143 Dornach

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
oder nach Vereinbarung

Amtschreiberei Grenchen-Bettlach

Erbschaftsamt

Marktplatz 22
2540 Grenchen

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
oder nach Vereinbarung

Amtschreiberei Olten-Gösgen

Erbschaftsamt

Amthaus
Amthausquai 23
4601 Olten

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
oder nach Vereinbarung

Amtschreiberei Region Solothurn

Erbschaftsamt

Rötistrasse 4
4502 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
oder nach Vereinbarung

Amtschreiberei Thal-Gäu

Erbschaftsamt

Schmelzihof
Wengimattstrasse 2
4710 Klus-Balsthal

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
oder nach Vereinbarung

Amtschreiberei Thierstein

Erbschaftsamt

Amthaus
Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
oder nach Vereinbarung