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Retournierter Ausländerausweis abholen
Kurzbeschreibung
Falls der neu produzierte Ausländerausweis der Kundschaft durch die Post nicht an die Wohnsitzadresse zugestellt werden konnte, wird der Ausländerausweis an das Migrationsamt zurückgeschickt. Der Ausweis kann persönlich von der Kundschaft oder einer bevollmächtigten Drittperson abgeholt werden.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Erst wenn sich der Ausländerausweis im Migrationsamt befindet; kann die Kundschaft den Ausländerausweis persönlich am Schalter des Migrationsamtes abholen oder eine bevollmächtigte Drittperson zur Abholung der Bewilligung beauftragen. Jeweils Kunde sowie auch die bevollmächtigte Person muss sich bei der Abholung mittels heimatlichem Ausweisdokument oder Schweizer Führerausweis ausweisen können.
Erforderliche Dokumente
Andere Personalausweise, die zur Identifikation verwendet werden können oder gegebenenfalls eine Drittperson mit Vollmacht.
Vorgehen
- Telefonische oder schriftliche Anfrage per Mail, ob der Ausweis beim Migrationsamt eingetroffen ist
- Vorsprache vor Ort
- Identifizierung
- Gegebenenfalls Bezahlung von ausstehenden Gebühren in Bar
- Erhalt des Ausländerausweises
Ergebnis
Erhalt des neuen Ausländerausweises.
Rahmenbedingungen
Kosten
Gegebenenfalls Bezahlung von ausstehenden Gebühren in Bar.