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Akteneinsicht beim Migrationsamt beantragen
Kurzbeschreibung
Die Akten kann einsehen, wer als Partei am Verfahren beteiligt ist, z.B, dürfen Migrationsbehörden aufgrund von besonderen rechtlichen Bestimmungen die zur Erfüllung ihrer Aufgabe nötigen Akten einsehen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Die Akten müssen seitens Migrationsamt verfügbar sein.
- Die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller ist berechtigt, Einsicht in die Akten zu erhalten.
Erforderliche Dokumente
Akteneinsichtsgesuch oder gegebenenfalls eine Vollmacht.
Vorgehen
- Erhalt des Akteneinsichtsgesuchs
- Überprüfung, ob die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller die Akten erhalten darf
- Versand der Akten auf elektronischem Weg (Mail oder Web-Transfer)
Ergebnis
Die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller erhält Einsicht in die angeforderten Akten.
Rahmenbedingungen
Kosten
Der Service ist kostenlos.