Aufenthalt und Integration

Der Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen wird durch Bundesrecht geregelt. Das Migrationsamt vollzieht dieses Recht und erteilt nach vorgängiger Prüfung der Gesuche entsprechende Bewilligungen für ausländische Staatsangehörige, die im Kanton Solothurn leben und arbeiten. Es ordnet namens des Departements des Innern ausländerrechtliche Massnahmen an und befindet über die Aufenthaltsbeendigung. Bei Personen, die nicht freiwillig ausreisen, leitet das Migrationsamt entsprechende Vollzugshandlungen ein.
Integration der ausländischen Bevölkerung
Integration ist ein gegenseitiger Prozess und erfordert die Bereitschaft sämtlicher Akteure: Bund, Kantone, Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine, ausländische Staatsangehörige und Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Das Migrationsamt überprüft, ob ausländische Staatsangehörige ausreichend integriert sind. Die gesetzlichen Integrationskriterien legen den Grundstein für die Beurteilung der Integration der einzelnen Personen.
Nähere Informationen zur Förderung der Integration von ausländischen Staatsangehörigen finden Sie beim Amt für Gesellschaft und Soziales.
Migrationsamt
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509
Solothurn
Öffnungzeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00