Integrationsüberprüfung

Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration legt den Schwerpunkt seit der Revision im Jahr 2019 auf die Verbesserung der Integration. Das Migrationsamt überprüft bei Ausweisverlängerungen (Aufenthaltsbewilligung) und Verlängerungen der Kontrollfrist (Niederlassungsbewilligung), ob ausländische Staatsangehörige ausreichend integriert sind. Diese Überprüfung erfolgt nach Integrationskriterien, die im Gesetz festgelegt sind:

  • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (u.a. nicht straffällig werden, keine Schulden, Kooperation mit Schulen, Ämtern und Behörden)
  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung (z.B. Diskriminierungsverbot, Gleichstellung von Mann und Frau, Schulobligatorium)
  • Sprachkompetenzen (Verständigung in der Landessprache, die am Wohnort gesprochen wird)
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben (für sich und seine Familie aufkommen und keine Sozialhilfe beziehen) oder am Erwerb von Bildung

Deutschzertifikate

Nähere Informationen zum Nachweis von Sprachkompetenzen entnehmen Sie den Merkblättern unter «Dokumente».

Integrationsvereinbarung

Die grosse Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Solothurn ist gut integriert. Und doch gibt es Fälle, in denen Integrationsdefizite festgestellt werden.  Für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B besteht dann die Möglichkeit, eine so genannte Integrationsvereinbarung abzuschliessen. Darin verpflichtet das Migrationsamt jemanden verbindlich zum Beispiel, ein anerkanntes Deutschzertifikat einzureichen, Schulden abzubauen oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.