Rechte und Pflichten

Mitwirkungspflicht

Ausländerinnen und Ausländer sowie an den ausländerrechtlichen Verfahren beteiligte Dritte sind zur Mitwirkung verpflichtet Sie müssen insbesondere

  • zutreffende und vollständige Angaben über die für die Regelung des Aufenthalts wesentlichen Tatsachen machen;
  • die erforderlichen Beweismittel unverzüglich einzureichen oder sich darum bemühen, sie innerhalb einer angemessenen Frist zu beschaffen;
  • Ausweispapiere beschaffen oder bei deren Beschaffung durch die Behörden mitzuwirken.

Verhältnismässigkeit

Die zuständigen Behörden berücksichtigen bei der Ermessensausübung die öffentlichen Interessen und die persönlichen Verhältnisse sowie die Integration der Ausländerinnen und Ausländer.

Migrationsamt

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungzeiten:

Montag - Freitag

08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00