Rechte und Pflichten
Mitwirkungspflicht
Ausländerinnen und Ausländer sowie an den ausländerrechtlichen Verfahren beteiligte Dritte sind zur Mitwirkung verpflichtet. Sie müssen insbesondere:
- zutreffende und vollständige Angaben über die für die Regelung des Aufenthalts wesentlichen Tatsachen machen;
- die erforderlichen Beweismittel unverzüglich einreichen oder sich darum bemühen, sie innerhalb einer angemessenen Frist beschaffen;
- Ausweispapiere beschaffen oder bei deren Beschaffung durch die Behörden mitwirken.
Verhältnismässigkeit
Die zuständigen Behörden berücksichtigen bei der Ermessensausübung die öffentlichen Interessen und die persönlichen Verhältnisse sowie die Integration der Ausländerinnen und Ausländer.
Migrationsamt
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509
Solothurn
Öffnungzeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00