Rechte und Pflichten

Mitwirkungspflicht

Ausländerinnen und Ausländer sowie an den ausländerrechtlichen Verfahren beteiligte Dritte sind zur Mitwirkung verpflichtet. Sie müssen insbesondere:

  • zutreffende und vollständige Angaben über die für die Regelung des Aufenthalts wesentlichen Tatsachen machen;
  • die erforderlichen Beweismittel unverzüglich einreichen oder sich darum bemühen, sie innerhalb einer angemessenen Frist beschaffen;
  • Ausweispapiere beschaffen oder bei deren Beschaffung durch die Behörden mitwirken.

Verhältnismässigkeit

Die zuständigen Behörden berücksichtigen bei der Ermessensausübung die öffentlichen Interessen und die persönlichen Verhältnisse sowie die Integration der Ausländerinnen und Ausländer.

Migrationsamt

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungzeiten:

Montag - Freitag

08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00