Familiennachzug

Frau und Kind laufen in die ausgestreckten Arme des Vaters zum umarmen

Wenn Sie in der Schweiz leben, Ihre Familie jedoch im Ausland, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Ihre Kinder oder Ehegatten in die Schweiz kommen lassen. Ein Nachzug von Verwandten in aufsteigender Linie ist nach dem Ausländerrecht nicht vorgesehen und ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Das nennt man Familiennachzug. Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern.

Ob und welche Ihrer Angehörigen in die Schweiz nachkommen können, hängt auch von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Sie können Gesuche einreichen für den Familiennachzug oder zur Vorbereitung der Heirat. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Familienangehörige von Bürgerinnen und Bürgern aus einem EU-/EFTA-Staat
  • Familienangehörige von Personen aus einem Drittstaatsland
  • Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern