Härtefälle
Bei vorläufig Aufgenommenen kann nach mehr als fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz geprüft werden, ob ein schwerwiegender Härtefall vorliegt. Das heisst es wird geprüft, ob diesen Personen aus dem Asylbereich eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden kann. Das Migrationsamt prüft diese humanitären Gesuche unter Berücksichtigung der Integration, der finanziellen und familiären Verhältnisse und der Zumutbarkeit einer Rückkehr in das Herkunftsland. Gültige Reisepapiere des Heimatlandes müssen vorhanden sein (Ausnahme Flüchtlinge).
Vorgehen und Kriterien
Möchten Sie ein humanitäres Gesuch einreichen, so finden Sie das entsprechende Formular und weitere Informationen unter «Dokumente». Sie müssen verschiedene Kriterien erfüllen, damit Sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können, unter anderem eine regelmässige Erwerbstätigkeit und einen guten Leumund.
Bitte beachten Sie folgende Informationen
- Gesuche können per Post oder am Schalter eingereicht werden.
- Eine Eingangsbestätigung und Informationen zum weiteren Vorgehen werden Ihnen per Post zugestellt.
- Unvollständige Gesuche werden retourniert und können nicht bearbeitet werden.
- Eine Bestätigung der heimatlichen Vertretung, dass ein Pass beantragt wurde, ist nicht ausreichend. Auch eine gerichtliche Feststellung der Identität reicht nicht aus.