Rückkehrberatung
Wenn Asylsuchende und Flüchtlinge in ihr Heimatland zurückkehren wollen, erhalten sie Unterstützung von Rückkehrberatungsstellen. Im Kanton Solothurn nimmt das Migrationsamt diese Aufgabe wahr und informiert die Menschen über das Angebot der Rückkehrhilfe.
Ziele der Rückkehrberatung
Die Rückkehrberatung zielt darauf ab, die selbständige und kontrollierte Rückkehr sowie die Wiedereingliederung und Reintegration von Personen vor allem aus dem Asylbereich in ihren Heimatsstaat zu fördern. Dazu stehen finanzielle wie projektbezogene Instrumente zur Verfügung. Für verletzliche Personen kann auch eine Reisebegleitung organisiert werden.
Zielgruppe
Personen aus dem Asylbereich müssen oder möchten in Ihre Herkunftsländer zurückkehren. Sei es, weil sie einen Wegweisungsentscheid erhalten haben und die Schweiz verlassen müssen oder weil sie freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückreisen möchten. Konkrete Anspruchsgruppen:
- Asylsuchende im laufenden Verfahren (Ausweis N) sowie abgewiesene Asylsuchende.
- Vorläufig Aufgenommene und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F) sowie anerkannte Flüchtlinge (mit Ausweis B oder C).
- Opfer von Menschenhandel.
- Schutzbedürftige (Ausweis S) gemäss länderspezifischen Erlassen des Staatssekretariats für Migration (SEM)
Leistungen der Rückkehrberatung
Unser Angebot umfasst folgende Leistungen (kostenlos und vertraulich):
- Erstellen einer Situationsanalyse
- Abklärungen zu verschiedenen Fragen im Herkunftsland
- Information zu den Rückkehrhilfemöglichkeiten
- Gemeinsame Erarbeitung von Projektplänen
- Erstellen der Anträge für die Rückkehrhilfen (finanzielle Unterstützung des Bundes für die Wiedereingliederung im Heimatland)
- Vermittlung von Anlaufstellen und Adressen in der Schweiz und im Herkunftsland
Einschränkungen
Personen aus visumsbefreiten Staaten haben grundsätzlich keinen Zugang zur Rückkehrhilfe. Sie können sich aber für die Organisation ihrer Rückreise an die Rückkehrberatungsstelle des Migrationsamts wenden. Straffällig gewordene Personen sind in der Regel von der Rückkehrhilfe ausgeschlossen.