Selbständige Erwerbstätigkeit

Drittstaatsangehörige können zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nur zugelassen werden, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Zulassung muss dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entsprechen (zur branchenspezifischen Diversifikation der regionalen Wirtschaft beitragen, Arbeitsplätze erhalten oder schaffen, erhebliche Investitionen tätigen und neue Aufträge für die Schweizer Wirtschaft generieren).
  • Bewilligt werden können nur Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie anderweitig qualifizierte Arbeitskräfte.
  • Die für die selbständige Erwerbstätigkeit notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

So beantragen Sie eine Arbeitsbewilligung

Eine Bewilligung zwecks selbständiger Erwerbstätigkeit ist bei der zuständigen Behörde des Kantons, wo Ihr Unternehmen Sitz hat, zu beantragen. Hat Ihr Unternehmen Sitz im Kanton Solothurn, müssen Sie das Gesuchsformular auf der rechten Spalte ausfüllen und inklusive der darauf aufgeführten Unterlagen unterschrieben an uns zusenden.