Schweizer Ausweise

Alle Schweizer Staatsangehörigen haben Anspruch auf einen Pass und eine Identitätskarte.

Sie benötigen einen neuen Schweizer Pass oder das Kombi (Pass und Identitätskarte)? Starten Sie den Bestellprozess.

Benötigen Sie nur eine Identiätskarte, müssen Sie diese bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.

Minderjährige und Personen mit umfassender Beistandschaft

Minderjährige müssen für die Beantragung eines Schweizer Passes und/oder einer Identitätskarte in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen. Für Minderjährige unter gemeinsamer elterlicher Sorge braucht es die schriftliche Einwilligung des nicht anwesenden Elternteils. Das entsprechende Formular «Einwilligungserklärung» finden Sie in der rechten Spalte. Der vorsprechende Elternteil muss dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegen, ebenso eine Kopie des unterschriebenen Passes oder der Identitätskarte des nicht anwesenden Elternteils.

Bei Personen mit einer umfassenden Beistandschaft muss die gesetzliche Vertretung die Ernennungsurkunde bei der Vorsprache mitbringen und sich persönlich ausweisen können.

Lieferfristen und Gebühren

Sobald Ihr Antrag für einen neuen Pass und/oder eine neue Identitätskarte bewilligt ist, läuft die Lieferfrist. Sie beträgt im Inland maximal 10 und im Ausland 30 Arbeitstage. Haben Sie Ihren neuen Ausweis erhalten, überprüfen Sie bitte die Richtigkeit der Eintragungen. Falls Sie einen fehlerhaften, unvollständigen oder beschädigten Ausweis erhalten, melden Sie diesen Mangel innert 30 Tagen.

Die Gebühren für den Pass und/oder die Identitätskarte sind mit der Einreichung des Antrags bei der zuständigen Behörde zu bezahlen.

Ausweise mit Zustelladresse Ausweiszentrum können während den Bürozeiten persönlich oder durch Drittpersonen mittels Vollmacht abgeholt werden.

Reisen ins Ausland

Informationen über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Transit- und Ziellandes.