Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises ist umgehend der Polizei zu melden. Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung. Ausweise, die als verloren gemeldet sind, werden national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Diese Ausweise dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Finden Sie ihren verloren gemeldeten Ausweis wieder, so müssen Sie diesen dem Ausweiszentrum zustellen.

Ausweisverlust im Ausland

Schweizerinnen und Schweizer, welche vorübergehend im Ausland weilen, melden sich bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland. Für die Rückreise wird Ihnen ein Ersatzdokument ausgestellt.