Services
Amtsblattmeldungen veröffentlichen (für publizierende Stellen)
Kurzbeschreibung
Die amtlichen Meldungen können von Montag bis Freitag tagesaktuell im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht werden. Die publizierenden Stellen (Ämter/Dienststellen, Gerichte, Gemeinden etc.) sind eingeladen, sich im Amtsblattportal, das vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) betrieben wird, zu registrieren.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Die selbständige Meldungserfassung im Amtsblatt setzt die Registrierung auf dem Amtsblattportal als Meldestelle voraus. Benutzer/-innen müssen sich ebenfalls registrieren und einer Meldestelle beitreten. Berechtigte Benutzer/-innen werden durch den Superuser der Meldestelle autorisiert.
- Die Meldestellen der kantonalen Verwaltung werden von der Staatskanzlei erstellt.
- Details zur Registrierung und Meldungserfassung sind in den Benutzeranleitungen unter «Dokumente» zu finden.
- Private sowie weitere publizierende Stellen, welche noch über keine Meldestelle im Amtsblattportal verfügen, melden sich beim Support.
Erforderliche Dokumente
- Keine
Vorgehen
- Vorbedingungen prüfen
- Unterlagen zur Meldungserfassung konsultieren
- Meldung erfassen und publizieren
Ergebnis
Rechtsgültige amtliche Publikation auf dem Amtsblattportal.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Amtsblattpublikationen kosten CHF 30.00 pro Meldung.
- Die interne Kostenverrechnung erfolgt direkt über die Meldestellen der kantonalen Verwaltung.
Fristen
Die Meldungen können durch die publizierenden Stellen direkt im Amtsblattportal bis um 23:59 Uhr des Vortags publiziert werden.
Dauer
Je nach Meldungstyp ist die Länge der Publikation unterschiedlich. Als Hilfestellung ist eine Liste der einzelnen Rubriken, Unterrubriken und Geschäftsfälle mit deren Öffentlichkeitsdauer unter «Dokumente» aufgeschaltet.