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Errichtung und Umgestaltung von Betrieben: Betriebsbewilligung/Plangenehmigung beantragen
Kurzbeschreibung
Die frühzeitige Beurteilung eines Bau- oder Umbauvorhabens durch das Arbeitsinspektorat ist wichtig für den präventiven Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit.
Je früher ein Projekt besprochen wird, desto einfacher sind nötige Anpassungen. Sobald Arbeitnehmende vom Vorhaben betroffen sind, muss ein Planbewilligungs- bzw. Planbegutachtungsverfahren durchgeführt werden.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Industrielle Betriebe: Für den Bau oder Umbau eines Industriebetriebs ist eine Genehmigung des Arbeitsinspektorats nötig. Dieses holt im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens den Bericht der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ein. Vor dem Start der betrieblichen Tätigkeit muss zudem eine Betriebsbewilligung beantragt werden.
Gewerbebetriebe (nicht-industrielle Betriebe): Für die Errichtung oder Umgestaltung von nicht-industriellen Betrieben wird eine Planbegutachtung durchgeführt. Das Arbeitsinspektorat behält sich nach der Fertigstellung eine Abnahme vor. Der Bundesrat hat gewerbliche Betriebe mit erheblichen Betriebsgefahren dem Plangenehmigungsverfahren unterstellt. Die einzelnen Betriebsarten werden durch Verordnung bestimmt.
Erforderliche Dokumente
Die erforderlichen Dokumente zur Beurteilung des Baugesuches sind im Bewilligungsgesuch aufgeführt.
Vorgehen
- ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen lesen
- Erforderliche Dokumente zusammentragen
- Gesuch ausfüllen und abschicken
Ergebnis
Die Plangenehmigung (industrielle Betriebe), Planbegutachtung (nicht-industrielle Betriebe) bzw. Betriebsbewilligung erhalten Sie per Post oder per E-Mail.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Plangenehmigung für industrielle Betriebe, je nach Grösse des umbauten Raumes: 100-2'000 Franken
- Betriebsbewilligung für industrielle Betriebe, je nach Grösse des umbauten Raumes: 100-1'000 Franken
- Betriebsbewilligung für technische Anlagen: 100-500 Franken
- Bewilligung zur Einrichtung einer chemischen Kleiderreinigungsanlage: 100-500 Franken
- Anordnung von Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen: 300-1'000 Franken
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise 14 Tage.