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Schwarzarbeit: Verdacht melden
Kurzbeschreibung
Schwarzarbeit bezeichnet die Missachtung von Melde- und Bewilligungspflichten im Arbeitsbereich. Sie betrifft vor allem das Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht, das die Meldung von vermuteten Schwarzarbeitsfällen erleichtert. Sämtliche Meldungen werden vertraulich behandelt.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
keine
Erforderliche Dokumente
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit benötigt folgende Informationen, um dem Verdacht auf Schwarzarbeit nachzugehen:
- Name und Adresse des Arbeitnehmers
- Name und Adresse des Arbeitgebers
- Auslöser für den Verdacht
- Arbeitsort
- Art und Zeitpunkt der Tätigkeit
- Idealer Kontrollzeitpunkt
- Evtl. weitere Angaben zum Sachverhalt (z.B. Angabe Fahrzeuge und Kontrollschilder)
Um allfällige ergänzende Fragen zu klären, bitten wir um Angaben der meldenden Person (Name und Telefonnummer).
Vorgehen
- ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen lesen
- Formular ausfüllen und abschicken
Ergebnis
Abklärungen im Bereich Schwarzarbeit und / oder Weiterleitung an die betroffenen Institutionen
Rahmenbedingungen
Kosten
keine