Schwarzarbeit
Wir alle verdienen soziale Sicherheit, Schutz vor Invalidität und Arbeitslosigkeit und nach der Pensionierung eine Rente. Schwarzarbeit gefährdet diese sozialen Errungenschaften und schadet damit allen. Denn bei der Schwarzarbeit werden:
- keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.)
- keine Arbeitsbewilligungen eingeholt
- kein Lohn und kein Umsatz versteuert
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sowohl die Schwarzarbeitgebenden wie die Schwarzarbeitnehmenden verstossen gegen das Gesetz.
Vielerlei Erscheinungsformen
Schwarzarbeit ist definiert als eine entlöhnte, selbständige oder unselbständige Arbeit, die als Tätigkeit an sich legal ist, bei deren Ausübung aber gegen Rechtsvorschriften verstossen wird. Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA) umschreibt verschiedene Formen von Schwarzarbeit:
- Die Beschäftigung von Arbeitnehmenden, die bei den obligatorischen Sozialversicherungen nicht gemeldet werden.
- Die nicht gemeldete Ausführung von Arbeiten durch Arbeitnehmende in Verletzung des Ausländerrechts.
- Die Beschäftigung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden, die den Steuerbehörden nicht gemeldet werden.
- Arbeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, dem eine falsche Bezeichnung gegeben wird, um die Unterstellung unter die obligatorischen Arbeitnehmerversicherungen zu umgehen (Scheinselbständigkeit).
- Schwarzarbeit liegt auch vor, wenn Umsätze, die der Mehrwertsteuer unterliegen, den Behörden nicht gemeldet werden.
Massnahmen
In jedem Kanton nimmt ein Kontrollorgan die Überprüfung des Arbeitsmarktes vor und deckt dabei Fälle von Schwarzarbeit auf. Das kantonale Kontrollorgan koordiniert die betroffenen Behörden und Organisationen und bildet die Drehscheibe für den Austausch von Kontrollergebnissen. Im Kanton Solothurn ist das kantonale Kontrollorgan im Amt für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt.
Das Gesetz regelt die automatische Weiterleitung von Daten unter den beteiligten Behörden. Der Datenschutz wird im Rahmen der geltenden Gesetzgebung gewährleistet.
In den Sozialversicherungs-, Ausländer- und Steuergesetzen bestehen bereits Sanktionsmöglichkeiten. Das neue Gesetz führt zusätzlich neue Sanktionen ein. Arbeitgebende können vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden oder es können ihnen Finanzhilfen gekürzt werden.