Aufsicht Eichwesen

Kantonale Aufsicht über das Messwesen

Das Eichamt überprüft die Messbeständigkeit von Messmitteln, kontrolliert Füllmengen von Fertigpackungen und ist zuständig für die Marktüberwachung und die Nachschau im Bereich des Messwesens.

Im Kanton Solothurn ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit für den Vollzug und die Aufsicht über das Messwesen zuständig.

Der Bund regelt das gesetzliche Messwesen. Er bestimmt, wie die gesetzlich geregelten Messmittel wie Waagen in Verkaufslokalen, Volumenmessmittel bei Tankzapfsäulen, Raummasse bei Ausschankgefässen in Restaurants usw. in Verkehr gebracht werden dürfen. Weiter hat er geregelt, dass Messmittel dreifach kontrolliert werden: durch die Marktüberwachung, die Prüfung der Messbeständigkeit (beispielsweise durch Nacheichung) und die Nachschau. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Eidgenössischen Institutes für Metrologie (METAS).

Pflichten bei der Verwendung von Messmittel:

Wer ein Messmittel im gesetzlich geregelten Bereich verwendet, ist dafür verantwortlich, dass

  • jedes neu in Betrieb genommene Gerät dem zuständigen Eichamt gemeldet wird.
  • Die zum Messmittel gehörende technische Dokumentation und die Konformitätserklärung aufbewahrt wird.
  • das Messmittel den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
  • die Nacheichung fristgemäss durchgeführt wird und die entsprechende Meldung rechtzeitig beim zuständigen Eichamt gemacht wird.