Arbeitsinspektorat

Sichere und gesunde Arbeitsplätze verhindern Unfälle sowie Krankheiten und fördern die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden.

Das Arbeitsinspektorat berät, unterstützt und kontrolliert die Betriebe bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Das Arbeitsinspektorat:

 

Das Arbeitsgesetz gilt in der ganzen Schweiz und schützt die Arbeitnehmerinnen und -nehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz. Es regelt die Arbeits- und Ruhezeiten, den Gesundheitsschutz und den Schutz für schwangere Frauen und stillende Mütter sowie für Jugendliche.

Das Unfallversicherungsgesetz verpflichtet alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmerinnen und -nehmer beschäftigen, Berufsunfälle und -krankheiten zu verhüten. Dafür sind Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen angemessen sind.