Arbeitsinspektorat
Sichere und gesunde Arbeitsplätze verhindern Unfälle sowie Krankheiten und fördern die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden.
Das Arbeitsinspektorat berät, unterstützt und kontrolliert die Betriebe bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Das Arbeitsinspektorat:
- begutachtet bereits im Baubewilligungsverfahren die Pläne für gewerbliche und industrielle Betriebe;
- erteilt Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit;
- prüft bei Betriebsbesuchen, ob die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet ist;
- erteilt Auskünfte im Bereich Mutterschutz, Jugendschutz, Schutz der persönlichen Integrität und psychosoziale Risiken;
- unterstützt die Untersuchungsbehörden bei der Abklärung von Arbeitsunfällen.
Das Arbeitsgesetz gilt in der ganzen Schweiz und schützt die Arbeitnehmerinnen und -nehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz. Es regelt die Arbeits- und Ruhezeiten, den Gesundheitsschutz und den Schutz für schwangere Frauen und stillende Mütter sowie für Jugendliche.
Das Unfallversicherungsgesetz verpflichtet alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmerinnen und -nehmer beschäftigen, Berufsunfälle und -krankheiten zu verhüten. Dafür sind Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen angemessen sind.