Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb
Einer der Faktoren, einen Betrieb erfolgreich zu gestalten, ist die Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten, sowie die Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmenden. Jeder schwere Unfall, jede arbeitsbedingte Krankheit ist für die Betroffenen und Vorgesetzten eine menschliche Belastung. Gleichzeitig kostet jeder Abwesenheitstag das Unternehmen 600 bis 1000 Franken.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet (Art. 328 Obligationenrecht; Art. 6 ArG; Art. 82 UVG), zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im Weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie unserem Merkblatt "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb".
- EKAS Richtlinie Nr. 6508 (Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie)
- EKAS Broschüre 6238 "ASA - das Rezept für sichere und gesunde Arbeitsplätze
- Branchenlösung, Modellösung und Betriebsgruppenlösung
- Suva-Informationsbroschüre 88057 "Sicherheit und Gesundheitsschutz: Wo stehen wir? – Ein Selbsttest für Betriebe"
- Suva-Publikation 67000 "Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung mit Checklisten"