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Bauarbeiten und Arealbelegungen im Kantonsstrassenareal: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Bauarbeiten und Arealbelegungen im Kantonsstrassenareal sind bewilligungs- und gebührenpflichtig. Vorgängig ist beim zuständigen Strassenunterhaltskreis mittels Gesuchsformular eine Bewilligung einzuholen. Das Formular erfasst Art und Umfang der Arbeiten oder Belegung, den genauen Standort sowie den Zeitraum. Je nach Vorhaben sind zusätzliche Angaben wie Gesamtlänge, Etappen oder betroffene Flächen erforderlich. Die vollständigen Angaben ermöglichen eine koordinierte Planung und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Bewilligungs- und Rechnungsempfänger ist die Bauherrschaft
Erforderliche Dokumente
Situationsplan
Vorgehen
- Gesuch einreichen
- Gesuchsprüfung
- Bewilligung wird erteilt oder abgelehnt
- Gebühr wird in Rechnung gestellt
Ergebnis
Die Schriftliche Bewilligung oder Absage wird per Post zugestellt
Rahmenbedingungen
Kosten
Für Bauarbeiten und Arealbelegungen im Kantonsstrassenareal sind gemäss Gebührentarif (KRB vom 8. März 2016; BGS 615.11) Gebühren zu entrichten.
Fristen
20 Werktage vor Baubeginn respektive 40 Werktage vor Baubeginn sobald starke Verkehrsbeschränkung vorliegt. Siehe Hinweise.
Dauer
2 - 4 Wochen