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Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen
Kurzbeschreibung
Der Kanton lässt Anträge zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht prüfen. Bearbeitet wird der Antrag durch die Gemeinsame Einrichtung KVG. Der Antrag erfolgt online über ein Webportal.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Bestimmte Personengruppen können sich unter gewissen Umständen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sie müssen jedoch einen gleichwertigen Versicherungsschutz nachweisen. Es sind dies:
- Personen, die sich im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung in der Schweiz aufhalten sowie Familienangehörige, die sie begleiten
- In die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Staaten mit zwischenstaatlicher Vereinbarung (nicht EU/EFTA) sowie nicht-erwerbstätige Familienangehörige, die sie begleiten
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich sowie ihre nicht-erwerbstätigen Familienangehörigen
- Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung für Personen ohne Erwerbstätigkeit nach dem Freizügigkeits- oder dem EFTA-Abkommen sind
- Personen, für welche eine Unterstellung unter die schweizerische Versicherung eine klare Verschlechterung des bisherigen Versicherungsschutzes oder der bisherigen Kostendeckung zur Folge hätte und die sich aufgrund ihres Alters (über 55 Jahre) oder ihres Gesundheitszustandes nicht oder nur zu kaum tragbaren Bedingungen im bisherigen Umfang zusätzlich versichern könnten
- Personen, die nach ausländischem Recht pflichtversichert sind, sofern der Einbezug in die schweizerische Versicherung für sie eine Doppelbelastung bedeuten würde und sie für Behandlungen in der Schweiz einen gleichwertigen Versicherungsschutz haben Personen mit L-Bewilligung, die in der Schweiz erwerbstätig sind, ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich oder Liechtenstein haben und sich in der Schweiz aufhalten.
Erforderliche Dokumente
Je nach Personengruppe sind unterschiedliche Dokumente einzureichen. Auf dem Webportal werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.
Vorgehen
- Merkblatt für Zuziehende lesen
- Schrittweise durch das Webportal (via Service online nutzen) führen lassen
- Prüfung durch die Gemeinsame Einrichtung KVG abwarten
Ergebnis
Die Bewilligung oder Ablehnung erhalten sie als Verfügung per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Kosten belaufen sich auf 120.00 bis 150.00 Franken.
Fristen
Gesuche um Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht inklusive der geforderten Beilagen müssen vorgängig oder spätestens innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme bzw. Aufnahme der Erwerbstätigkeit elektronisch über das Webportal eingereicht werden.