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Landwirtschaftsbetrieb: Bewirtschafterwechsel melden
Kurzbeschreibung
Als Bewirtschafter oder Bewirtschafterin gilt die natürliche oder juristische Person oder die Personengesellschaft, die einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führt. Führt ein Bewirtschafter oder eine Bewirtschafterin mehrere Produktionsstätten, so gelten diese zusammen als ein Betrieb. Personenwechsel bei Gesellschaften sind dem Amt für Landwirtschaft mit dem Formular «Bewirtschafterwechsel» zu melden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Wenn für einen Landwirtschaftsbetrieb ein Gesuch um Direktzahlungen gestellt werden soll, sind die folgenden persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen:
- natürliche Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz;
- vor dem 1. Januar des Beitragsjahres das 65. Altersjahr noch nicht vollendet;
- Ausbildungsanforderungen.
Erforderliche Dokumente
- Ausgefülltes Formular Bewirtschafterwechsel
- Ausbildungsnachweis
- Bestätigung Anerkennung AHV als Selbständigerwerbende
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Mit Beilagen Einsenden an Amt für Landwirtschaft, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn
Ergebnis
Bestätigung per Mail, wenn Bewirtschafterwechsel in den Agrardaten erfasst.
Rahmenbedingungen
Kosten
Wechsel der Bewirtschaftenden werden gebührenfrei vorgenommen
Fristen
Das Anerkennungsverfahren ist grundsätzlich jederzeit möglich. Fall eine Anerkennung im Hinblick auf eine Anmeldung für Direktzahlungen im Folgejahr erfolgt, ist das Verfahren nach Möglichkeit bis Ende August oder spätestens bis Ende Jahr durchzuführen.
Dauer
Keine Dauer festgelegt, jedoch spätestens Ende Januar des Beitragsjahres