Services
Berufstätigkeit nach Abschluss des Bildungsgangs Pflege HF/FH nachweisen
Kurzbeschreibung
Personen, die Ausbildungsbeiträge im Rahmen der Pflegeinitiative erhalten haben, verpflichten sich, nach Abschluss ihres Bildungsgangs drei Jahre als Pflegefachperson HF oder FH zu arbeiten. Sie melden dem Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen (ABMH) umgehend die Aufnahme ihrer Tätigkeit als Pflegefachperson HF oder FH.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Abgeschlossener Bildungsgang Pflege HF oder FH Pflege
- Anstellung als Pflegefachperson HF oder FH
Erforderliche Dokumente
- Kopie des Diploms als Pflegefachperson HF oder FH
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Unterschrift der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers einholen
- Kopie des Diploms als Pflegefachperson HF oder FH beschaffen
- Ausgefülltes Formular und Kopie des Diploms per E-Mail an abmh@dbk.so.ch senden
Ergebnis
Die Eingangsbestätigung wird per E-Mail zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Überprüfung des Nachweises ist kostenlos.
Fristen
Der Nachweis ist umgehend nach Aufnahme der Tätigkeit als Pflegefachperson HF oder FH einzureichen.
Dauer
Der Erhalt des Nachweises wird Ihnen innerhalb von 10 Tagen bestätigt.