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Besuchervisum für visumpflichtige ausländische Personen / Einladung
Kurzbeschreibung
Im Rahmen eines Antrages für ein Besuchervisum verlangt die Schweizer Auslandvertretung (Botschaft) eine Verpflichtungserklärung vom Gastgeber in der Schweiz. Die Verpflichtungserklärung ist zur Überprüfung beim Migrationsamt einzureichen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Eine in der Schweiz wohnhafte Person (Gastgeber) möchte jemanden aus einem visumspflichtigen Land für maximal 90 Tage einladen. Dafür hat der Gastgeber eine Einladung geschrieben und an die eingeladene Person (den Gast) geschickt.
Der Gast hat diese Einladung zusammen mit dem Visumantrag bei der Schweizer Vertretung im Ausland (Botschaft) eingereicht. Bei der Prüfung stellt diese fest, dass der Gast nicht genug eigene finanzielle Mittel hat oder Zweifel daran bestehen. Deshalb hat die Botschaft dem Gast (oder direkt dem Gastgeber) eine Verpflichtungserklärung übergeben.
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber, für Einzelpersonen sowie für gemeinsam reisende Gruppen und Familien bis zu höchstens 10 Personen mögliche ungedeckte Kosten bis zu CHF 30’000.00 zu übernehmen. Das betrifft z. B. Kosten durch Unfall, Krankheit, Rückreise oder Lebensunterhalt, die vom Staat oder medizinischen Einrichtungen getragen werden müssten.
Das Migrationsamt prüft, ob der Gastgeber die finanziellen Voraussetzungen dafür erfüllt. Die Verpflichtungserklärung muss zusammen mit den Unterlagen gemäss Checkliste per E-Mail oder Post eingereicht werden.
Folgende Voraussetzungen sind vom Gastgeber zu erfüllen:
- regelmässiges Einkommen oder (flüssiges) Vermögen
- kein Bezug von Sozialhilfe
- keine Einträge im Betreibungsregister
- alle definitiv veranlagten Gemeindesteuern sind vollständig bezahlt (Ratenzahlungen werden nicht akzeptiert)
Wer darf eine Verpflichtungserklärung abgeben?
- Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger
- Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz.
Wichtig: Auch wenn die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht keine Garantie für die Erteilung des Visums durch die Botschaft.
Erforderliche Dokumente
Folgende Unterlagen werden vom Gastgeber benötigt:
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung – ist der Gastgeber verheiratet, müssen beide Ehepartner unterschreiben
- Einkommensbelege der vergangenen 3 Monate (Einkommen von monatlich mindestens CHF 3'000.00 netto) oder Nachweise über ein in den letzten drei Monaten bestehendes Vermögen von CHF 30'000.00
- ODER bei Selbständigkeit: Geschäftsabschluss / Erfolgsrechnung und aktueller Bankauszug des Firmenkontos
- Bestätigung der zuständigen Sozialregion, dass der Gastgeber keine Sozialhilfe bezieht – ist der Gastgeber verheiratet, muss eine Bestätigung für beide Ehepartner eingereicht werden
- Kopie des aktuellen Betreibungsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate) – ist der Gastgeber verheiratet, wird der Registerauszug von beiden Ehepartnern benötigt
- schriftliche Bestätigung der Einwohnergemeinde des aktuellen Wohnsitzes, dass sämtliche definitiv veranlagten Gemeindesteuern bezahlt worden sind
- Quittung / Nachweis der Zahlung der Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00
Diese Unteralgen können per E-Mail (visa@ddi.so.ch), per Post oder direkt am Schalter eingereicht werden. Bei einer Zusendung der Unterlagen per E-Mail verkürzt sich die Bearbeitungsdauer.
Vorgehen
- Der Gastgeber schreibt eine Einladung und sendet sie an den Gast.
- Der Gast stellt bei der Schweizer Auslandvertretung (Botschaft) einen Antrag für ein Touristen-/Besuchervisum und legt die Einladung bei.
- Die Botschaft prüft den Antrag und verlangt eine Verpflichtungserklärung vom Gastgeber. Diese wird dem Gast oder direkt dem Gastgeber übergeben.
- Die vom Gastgeber unterschriebene Verpflichtungserklärung wird zusammen mit den nötigen Unterlagen (siehe Checkliste) beim Migrationsamt eingereicht.
- Der Gastgeber wird durch das Migrationsamt über den Abschluss der Überprüfung informiert.
- Der Gast wird durch die Botschaft informiert, ob das Visum ausgestellt wird oder nicht.
Ergebnis
Die Schweizer Auslandvertretung wird über den Abschluss und das Ergebnis der Überprüfung informiert. Auch der Gastgeber wird per E-Mail oder Post über den Abschluss der Überprüfung in Kenntnis gesetzt. Die Schweizer Auslandvertretung erteilt oder verweigert das Visum. Es besteht keine Garantie für die Erteilung des Visums.
Rahmenbedingungen
Kosten
Bearbeitungsgebühr: CHF 50.00
Dauer
Bearbeitungsdauer: 14 Tage