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Erwerbstätigkeit für Selbständige (Drittstaaten) bewilligen
Kurzbeschreibung
Die selbständige Erwerbstätigkeit für neueinreisende Drittstaatsagenhörige ist bewilligungspflichtig. Es muss somit ein Gesuch eingereicht werden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Keine
Erforderliche Dokumente
- ID-/Passkopie
- Businessplan (inkl. Markt- und Kostenanalyse)
- Handelsregisterauszug
- Mietvertrag/-sofferte für das Unternehmen
- Lebenslauf
- Diplome / Qualifikationsnachweise
- Stellenbeschrieb
- Nachweis finanzieller Sicherheit
- Zusammenarbeitsverträge mit CH-Firmen
- Belege über akquirierte Kunden
- Begründungsschreiben
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen und einreichen
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Verfügung mit Bewilligungsentscheid wird per Post zugesandt.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Bei Ausstellung einer Bewilligung werden arbeitsmarktliche Gebühren von CHF 300.00 erhoben. Zusätzlich werden Gebühren von CHF 95.00 für die Ausstellung des Ausweises erhoben.
- Negative Verfügung zwischen CHF 50.00 und CHF 1'500.00.
Dauer
3-6 Wochen