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Waffenhandel: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Für den Betrieb einer Waffenhandlung im Kanton Solothurn ist eine entsprechende Bewilligung erforderlich. Diese wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gemäss dem Waffengesetz und der kantonalen Waffenverordnung erfüllt sind. Gerne stellt Ihnen die Polizei Kanton Solothurn die nötigen Dokumente per E-Mail zu.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Volljährig und handlungsfähig
- Maximal ein Eintrag im Strafregister
- Eintrag im Handelsregister
- Nachweis von Waffen- und Munitionskenntnissen
- Geeignete Geschäftsräume
- Zuverlässige und ordnungsgemässe Geschäftsführung
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Gesuch für die Zulassung zur Waffenhandelsprüfung ausfüllen und einreichen
- Befragung durch das Waffenbüro
- Theoretische und praktische Prüfung absolvieren
- Gesuch für die Waffenhandelsbewilligung einreichen
- Prüfung der Geschäftsräume durch das Waffenbüro
- Erhalt der Waffenhandelsbewilligung
Ergebnis
Bewilligung wird mittels Einschreiben zugestellt
Rahmenbedingungen
Kosten
- Theoretische Prüfung: CHF 150.00
- Praktische Prüfung: CHF 150.00
- Waffenhandelbewilligung: CHF 350.00
- Anpassung der bestehenden Bewilligung: CHF 150.00