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Dienstleister in der Familienpflege: Bewilligung beantragen oder verlängern
Kurzbeschreibung
Dienstleister in der Familienpflege (DAF) benötigen eine Bewilligung oder eine Bestätigung vom Kanton Solothurn.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Anbietenden müssen (Wohn-) Sitz im Kanton Solothurn haben.
Erforderliche Dokumente
Zu den erforderlichen Dokumenten wird auf Anfrage per E-Mail Auskunft gegeben: famkiju@ddi.so.ch
Vorgehen
- Erstkontakt mit dem Amt für Gesellschaft und Soziales per E-Mail famkiju@ddi.so.ch aufnehmen
- Auskunft des Amtes für Gesellschaft und Soziales über das weitere Vorgehen und die erforderlichen Dokumente abwarten
- Erforderliche Dokumente per E-Mail an famkiju@ddi.so.ch oder per Post (Amt für Gesellschaft und Soziales, Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend, Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3, 4509 Solothurn) einreichen
- Persönliches Gespräch mit dem Amt für Gesellschaft und Soziales durchführen
- Bewilligungsentscheid eingeschrieben per Post erhalten
Ergebnis
Verfügung mit Bewilligungsentscheid eingeschrieben per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
- In der Regel CHF 500.00
Fristen
Die erforderlichen Unterlagen müssen spätestens drei Monate vor Anbieten der Leistungen oder dem Ablauf einer bestehenden Bewilligung eingereicht werden.
Dauer
In der Regel drei Monate, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.