Über uns
Unser Auftrag
Das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) verwirklicht zusammen mit seinen vielen Partnern die verfassungsmässigen Sozialziele, indem es:
- Die Eigenverantwortung und Selbständigkeit des Menschen fördert, Armut oder soziale Notlagen verhindert, behebt oder mindert;
- Menschen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen unterstützt;
- Menschen in sozialen Notlagen hilft oder Überlebenshilfe gewährt;
- den Missbrauch von Leistungen verhindert oder bekämpft.
Unsere Tätigkeiten
Das Amt für Gesellschaft und Soziales:
- berät und unterstützt Einwohnergemeinden und Institutionen in vielfältigen Aufgabenfeldern (u.a. Kinder-, Jugend- und Familienfragen, häusliche Gewalt, Integration, Chancengleichheit und Religionsfragen);
- vollzieht zusammen mit dem Bund und den Einwohnergemeinden das Asylwesen;
- stellt die korrekte Verteilung der Sozialhilfekosten auf die Einwohnergemeinden sicher (Lastenausgleich) und beaufsichtigt die 13 Sozialregionen;
- prüft und berechnet den Anspruch auf Familienergänzungsleistungen;
- bewilligt und beaufsichtigt Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Kindertagesstätten und Pflegefamilien;
- berät und unterstützt Opfer von Gewalttaten.
Das Leitungsteam
Von links nach rechts:
Mathias Regotz, Leiter Soziale Einrichtungen und Opferhilfe
Reto Steffen, Leiter Gesellschaftsfragen
Anne Birk, Leiterin Soziale Leistungen
Raphael Albrecht, Leiter Zentrale Dienste
Sandro Müller, Chef Amt für Gesellschaft und Soziales