Ausserfamiliäre Unterbringung
Manche Kinder und Jugendliche können aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen. Zu ihrem Schutz und zur Verbesserung ihrer Entwicklungschancen bieten ergänzende Hilfen Unterstützung.
Die Leistung der Kinder- und Jugendhilfe umfasst u.a. die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einem Heim (Heimpflege) oder in einer Pflegefamilie (Familienpflege).
Bei der Heimpflege übernehmen spezialisierte Organisationen für stationäre Kinder- und Jugendbetreuung die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklungsbegleitung von Kindern und Jugendlichen.
Bei der Familienpflege handelt es sich um die Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie. Das Pflegekind hat seinen Lebensmittelpunkt bei den Pflegeeltern. Die Pflegefamilie bietet dem Pflegekind hinsichtlich seiner Bedürfnisse nach Verlässlichkeit, Bindung und Nähe zu zuverlässigen Bezugspersonen ein angemessenes Lebensumfeld.
Unsere Aufgaben
Der Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend des Amtes für Gesellschaft und Soziales:
- bewilligt und beaufsichtigt Pflegfamilien und Angebote der stationären Kinder- und Jugendbetreuung;
- beaufsichtigt, bestätigt oder bewilligt Dienstleistungsangebote in der Familienpflege;
- regelt die Finanzierung der Familien- und Heimpflege.