Sozialhilfe und Asyl

Sozialhilfe

Drei Personen gehen gemeinsam einen Fussgängerweg entlang.

Die Sozialhilfe unterstützt Menschen, die in eine Notlage geraten sind und in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. Wer mit den eigenen Mitteln nicht rechtzeitig und ausreichend für sich oder die Familie aufkommen kann, hat Anspruch auf finanzielle und persönliche Unterstützung. Weiter leistet die Sozialhilfe die nötige Beratung und Information, damit die betroffenen Menschen möglichst schnell wieder wirtschaftlich selbständig werden. Sie fördert die soziale und berufliche Integration mit Integrationsprogrammen und -massnahmen. Diese Grundsätze gelten für alle Personengruppen in der Sozialhilfe, auch für Asylsuchende.

Der Vollzug der Sozialhilfe liegt im Kanton Solothurn in der Verantwortung der Gemeinden. Für diese Aufgaben haben sie sich in 13 Sozialregionen organisiert.

Asyl

Im Asylwesen übernimmt das Amt für Gesellschaft und Soziales die Erstunterbringung der vom Bund zugewiesenen Asylsuchenden. Es verteilt diese zur weiteren Unterbringung, Betreuung und Integration auf die Gemeinden in den Sozialregionen. Das Migrationsamt erstellt, verlängert und mutiert die Ausweise für Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer und Schutzbedürftige.