Asyl

Offene Haustüre mit Schlüssel

Die Asylpolitik der Schweiz orientiert sich an den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention. Als Flüchtling gilt jede Person, welche aus begründeter Furcht vor Verfolgung ihr Heimatland verlassen hat. Sie befürchtet verfolgt zu werden aufgrund ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung. Die Person kann oder will den Schutz ihres Heimatlandes nicht beanspruchen.

Aufgaben des Kantons im Asylwesen

Der Bereich Asyl und Migration ist eine Verbundsaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Im Kanton Solothurn ist das Amt für Gesellschaft und Soziales zuständig für die Erstunterbringung und die Verteilung der Asylsuchenden und Flüchtlinge auf die Gemeinden. Dazu fördert es die soziale und berufliche Integration dieser Menschen, zum Beispiel mit Sprachkursen. Das Migrationsamt erstellt, verlängert und mutiert die Ausweise für Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer und Schutzbedürftige.

Der Vollzug der Sozialhilfe und Unterstützung der Integration sind Aufgaben der Gemeinden und der Sozialregionen.