Menschen mit Behinderungen

Zwei Frauen reden in der Gebärdensprache.

«Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilnahme der Menschen mit Behinderung erreichen wir nur mithilfe der ganzen Gesellschaft» (Regierungsrätin Susanne Schaffner, Leitbild Behinderung 2021).

Der Kanton Solothurn hat den gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Behinderungen ein angemessenes und bedarfsgerechtes Angebot zur Förderung der Eingliederung zu gewährleisten. Darüber hinaus verpflichtet sich die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention:

  • Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag konfrontiert sind;
  • sie gegen Diskriminierung zu schützen;
  • und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.

Menschen mit Behinderungen sollen im Kanton Solothurn Begleitung und Unterstützung erhalten, um eigene Bedürfnisse äussern und möglichst selbständig in der Gesellschaft leben und teilhaben zu können.

Der Kanton Solothurn stellt die dazu notwendigen Angebote und Dienstleistungen sicher. Die Begleitung und Beratung von Menschen mit Behinderungen erbringen private Trägerschaften.

Der Kanton bewilligt und beaufsichtigt die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die Angebote und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sein, die Umsetzung muss in der geforderten Qualität und wirtschaftlich erbracht werden. Er legt zudem die Rahmenbedingungen für die Finanzierung fest.

Das Amt für Gesellschaft und Soziales koordiniert die Umsetzung des kantonalen Leitbildes Behinderung.