Behindertenrechte
Zur Förderung der Gleichstellung und der Rechte von Menschen mit Behinderungen setzt der Kanton die UNO-Behindertenrechts-Konvention und das «Leitbildes Behinderung 2021 – Zusammenleben im Kanton Solothurn» um.
Aktionsplan Behinderung – Zusammenleben im Kanton Solothurn
Zur Umsetzung des kantonalen Leitbildes erarbeitet der Kanton einen «Aktionsplan Behinderung – Zusammenleben im Kanton Solothurn». Die zuständigen Ämter oder öffentlichen und privaten Institutionen planen die Massnahmen und die Umsetzung in ihrem Fachgebiet (Arbeit, Bildung, Existenzsicherung usw.).
Das Amt für Gesellschaft und Soziales übernimmt die Koordination des gesamten Projektes. Die kantonale Fachkommission Menschen mit Behinderungen begleitet es und bringt die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen direkt ein.
Fachkommission Menschen mit Behinderungen
Die Fachkommission setzt sich mit Fragen zum Thema Behinderung im Allgemeinen und mit der Förderung der Behinderten-Gleichstellung auseinander. Die Kommission setzt sich aus Mitgliedern mit und ohne Behinderungen zusammen. Sie leisten durch ihr Fachwissen einen wichtigen Beitrag zu den kantonalen Entwicklungen in diesem Bereich.