Pflegefamilien
Möchten Sie ein Kind in Ihre Familie zur Pflege aufnehmen oder sind Sie bereits als Pflegefamilie tätig? Begleiten Sie als Fachperson Pflegefamilien oder Pflegekinder? Hier finden Sie Informationen zur Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien im Kanton Solothurn.
Bewilligung und Aufsicht
Wer Kinder oder minderjährige Jugendliche für mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich zur Pflege und Erziehung in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung des Kantons. Der Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend klärt die Eignung von Pflegefamilien ab und stellt die Bewilligung aus.
Eine Bewilligung benötigen auch Pflegefamilien, die Kinder aus der nahen Verwandtschaft aufnehmen (Grosseltern, Tanten, Onkel etc.)
Für eine Bewilligung können Pflegeeltern ein Gesuch einreichen. Die entsprechenden Dokumente finden Sie unter «Gesuchsunterlagen».
Richtlinien des Kantons
In den Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien finden Sie Informationen zur Eignungsabklärung, zum Verfahren und den Zuständigkeiten, zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegeeltern.
Aus- und Weiterbildung
Pflegeeltern zu sein ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Der Kanton bietet allen Pflegefamilien finanzielle Unterstützung (Bildungsgutschriften) für Aus- und Weiterbildungen an. Informationen dazu finden Sie unter «Merkblätter».