Sozialpreis

Mit dem «Sozialpreis» würdigt der Kanton Solothurn Institutionen, Unternehmen, Teams oder Einzelpersonen, die herausragende Leistungen im Sozialbereich vollbringen oder vollbracht haben. Unternehmen, die sich vorbildlich dafür einsetzen, Arbeits- oder Ausbildungsplätze für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung zu erhalten oder zu schaffen, kann der Kanton mit der Spezialauszeichnung «Sozialstern» auszeichnen. Beide Kategorien sind mit je 20'000.- Franken dotiert.
Nominierungs- und Wahlverfahren
Der Regierungsrat bestimmt die Preisträgerinnen und Preisträger auf Antrag einer Jury. Diese wird vom Regierungsrat jeweils für eine Legislaturperiode bestimmt. Die Jury setzt sich aus Fachpersonen der Bereiche Gesellschaft und Soziales, je einer Vertretung der Arbeitgeberverbände und des Verbandes Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) sowie aus freigewählten Mitgliedern zusammen. Zusätzlich wählt das Publikum im Rahmen der Preisverleihung aus allen Nominationen eine Gewinnerin oder einen Gewinner des Publikumspreises. Dieser beträgt 5'000.- Franken.