Integration von Ausländerinnen und Ausländern
Die Integrationsförderung soll der ausländischen Bevölkerung die Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Sie ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden.
Koordinationsstelle Integration
Die Integration der ausländischen Bevölkerung erfolgt in erster Linie in den bestehenden Strukturen. Dies sind zum Beispiel Schulen, Vereine, die Arbeitswelt oder kulturelle Anlässe. Die Koordinationsstelle Integration steuert und finanziert ergänzende Integrationsangebote: Deutsch-Integrationskurse, eine Vermittlungsstelle für interkulturelles Dolmetschen oder die Beratungsstelle Frabina. Die Koordinationsstelle Integration ist verantwortlich für die Strategie der Integrationsförderung im Kanton Solothurn. Sie berät und unterstützt ausserdem Gemeinden, Trägerschaften und weitere Institutionen in Angelegenheiten der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und finanziert Integrationsprojekte mit.
Wohngemeinde als erste Ansprechstelle
Die Gemeinde ist für die Integrationsförderung vor Ort zuständig. Sie informiert neu aus dem Ausland zugezogene ausländische Staatsangehörige über ihre Rechte und Pflichten, über das Leben in der Gemeinde, Schule, Bildung und Arbeit sowie über geeignete Integrationsangebote.
Integration als gegenseitiger Prozess
Von den neuen Einwohnerinnen und Einwohnern wird insbesondere erwartet, dass sie Deutsch lernen, Bildungsangebote nutzen, ihren Lebensunterhalt selbständig finanzieren und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Voraussetzung für die Integration neuer Einwohnerinnen und Einwohner ist die Offenheit und gegenseitige Toleranz der gesamten Bevölkerung.