Längerfristige Hilfe

Die längerfristige Hilfe geht über die Soforthilfe hinaus. Sie ist eine zusätzliche Hilfe, bis sich der gesundheitliche Zustand eines Opfers (dazu gehört auch die psychische Befindlichkeit) stabilisiert hat und die übrigen Folgen der Straftat möglichst beseitigt oder ausgeglichen sind. In Frage kommen zum Beispiel Kosten für anwaltliche Hilfe und Vertretung, therapeutische oder medizinische Hilfe, eine Schutz- oder Notunterkunft oder eine Haushalts- oder Betreuungshilfe.

Die längerfristige Hilfe ist einkommensabhängig. Der Kanton übernimmt die Kosten dafür den finanziellen Verhältnissen des Opfers entsprechend ganz oder teilweise. Sie ist subsidiär, das heisst wird nur gewährt, wenn die Täterschaft oder eine verpflichtete Institution (zum Beispiel eine Versicherung) keine oder ungenügende Leistung erbringt. Die Hilfeleistung muss darüber hinaus notwendig, angemessen und geeignet sein.

Kostenbeiträge für die längerfristige Hilfe können Sie beim Fachbereich Opferhilfe beantragen. Die Gesuchsunterlagen finden Sie unter «Dokumente».