Kantonale Sozialhilfeaufgaben

Der Vollzug der Sozialhilfe ist im Kanton Solothurn eine Aufgabe der Einwohnergemeinden. Der Kanton übernimmt in der Sozialhilfe die folgenden Aufgaben:

Aufsicht und Beratung

Der Kanton gewährleistet die finanzielle und fachliche Aufsicht über die Sozialkommissionen der Sozialregionen. Er berät in Fachfragen und führt regelmässige Aufsichtsbesuche und Revisionen in den Sozialregionen durch.

Rückerstattung

Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt in finanziell günstige Verhältnisse gelangen, müssen bezogene Sozialhilfeleistungen zurückzahlen. Bei rechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen übernimmt der Kanton die Prüfung und Durchsetzung der Rückerstattungspflicht.

Verwandtenunterstützung

Der Kanton prüft in jedem Unterstützungsfall, ob Verwandte in finanziell günstigen Verhältnissen leben und deshalb verpflichtet sind, einen Beitrag an die Sozialhilfekosten zu leisten.

Lastenausgleich und Statistik

Die Gemeinden tragen die Sozialhilfekosten im Kanton Solothurn solidarisch, indem sämtliche Kosten nach Einwohnerzahlen verteilt werden. Der Kanton vollzieht diesen Lastenausgleich. Er führt Statistiken zur Entwicklung der Sozialhilfe und verwaltet die Ergebnisse der jährlichen Bundesstatistik zur Sozialhilfe im Kanton Solothurn.

Sozialhilfereporting

Der Kanton hat in Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden ein Reporting aufgebaut. Das Reporting ermöglicht es, die Entwicklungen in der Sozialhilfe im Kanton Solothurn über einen längeren Zeitraum zu beobachten und die regionalen Sozialdienste (Sozialregionen) miteinander zu vergleichen.