Koordinationsstelle ausserfamiliäre Unterbringung

Die Koordinationsstelle ausserfamiliäre Unterbringung in der Familien- und Heimpflege hat den Auftrag

  • die Finanzierung des Aufenthaltes von minderjährigen Kindern und Jugendlichen in Heimen und Pflegefamilien zu regeln
  • Kindesschutzbehörden und Beistandspersonen über das inner- und ausserkantonale Angebot zu informieren und zu beraten
  • das Angebot zu koordinieren, zu evaluieren und gemäss Planung zu entwickeln.

Die Kindesschutzbehörden, Sozialregionen, Beistandspersonen und weitere berechtigte Personen vollziehen Platzierungen welche durch Betreuungszulagen finanziert sind, in Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle. Des Weiteren prüft die Fachstelle das Vorliegen von Ansprüchen aus der Unterhaltspflicht der Sorgeberechtigten und setzt diese durch, indem mit pflichtigen Personen eine Vereinbarung über Art und Umfang der Leistungen getroffen wird oder die erforderlichen zivilprozessualen Massnahmen ergriffen werden.