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Landwirtschaftsbetrieb: Betriebsgemeinschaft (BG) Anerkennung beantragen
Kurzbeschreibung
Bei einer Betriebsgemeinschaft fusionieren zwei oder mehrere Betriebe zu einem Unternehmen. Dieses wird von einer Personengesellschaft auf gemeinsame Rechnung und Gefahr bewirtschaftet. Die Bewirtschaftenden, die neu als Personengesellschaft auftreten, überlassen der BG die Bestandteile der bisherigen Betriebe zur Nutzung (in der Regel Ökonomiegebäude und Land). Das Inventar befindet sich im Eigentum der Betriebsgemeinschaft. Betriebsgemeinschaften bedürfen die Anerkennung durch das Landwirtschaftsamt.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Eine Betriebsgemeinschaft kann anerkannt werden, wenn
- die Zusammenarbeit in einem schriftlichen Vertrag geregelt ist;
- die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen die Betriebsgemeinschaft gemeinsam auf eigene Rechnung und Gefahr führen und damit das Geschäftsrisiko tragen;
- die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen der beteiligten Betriebe für die Betriebsgemeinschaft tätig sind und nicht mehr als 75 Prozent ausserhalb der Betriebsgemeinschaft arbeiten;
- die Betriebszentren der beteiligten Betriebe innerhalb einer Fahrdistanz von höchstens 15 km liegen;
- jeder der beteiligten Betriebe vor dem Zusammenschluss einen Mindestarbeitsbedarf von 0,20 SAK erreicht.
Erforderliche Dokumente
- Ausgefülltes Gesuchsformular
- Ausgefülltes Formular Bewirtschafterwechsel
- Vertrag Betriebsgemeinschaft
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Mit Beilagen Einsenden an Amt für Landwirtschaft, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn
Ergebnis
Anerkennung der Betriebsgemeinschaft per Verfügung
Die Betriebsgemeinschaft wird in den Agrardaten erfasst
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Anerkennung von Betriebsformen ist gebührenfrei.
Fristen
Das Anerkennungsverfahren ist grundsätzlich jederzeit möglich. Fall eine Anerkennung im Hinblick auf eine Anmeldung für Direktzahlungen im Folgejahr erfolgt, ist das Verfahren nach Möglichkeit bis Ende August oder spätestens bis Ende Jahr durchzuführen.
Dauer
2 Wochen