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Landwirtschaftsbetrieb: Betriebszweiggemeinschaft (BZG) Anerkennung beantragen
Kurzbeschreibung
Bei einer BZG bewirtschaften mehrere Betriebe einen oder mehrere Betriebszweige gemeinsam, z. B. Schweine- oder Hühnerhaltung. Alle Bewirtschaftenden verrichten für den gemeinsamen Betriebszweig Arbeit. Für den zusammengelegten Betriebszweig wird eine gemeinsame Rechnung geführt. Ansonsten sind die Betriebe mit den weiteren Betriebszweigen eigenständig und unabhängig.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Eine Betriebszweiggemeinschaft kann anerkannt werden, wenn
- mehrere Betriebe Nutztiere gemeinsam halten oder einen Teil ihrer Betriebszweige gemeinsam führen;
- die Zusammenarbeit und die Aufteilung der Flächen und Tiere in einem schriftlichen Vertrag geregelt sind;
- die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen der beteiligten Betriebe für die Betriebszweiggemeinschaft tätig sind;
- die Betriebszentren der beteiligten Betriebe innerhalb einer Fahrdistanz von höchstens 15 km liegen; und jeder der beteiligten Betriebe vor dem Zusammenschluss einen Mindestarbeitsbedarf von 0,20 SAK erreicht.
Erforderliche Dokumente
- Ausgefülltes Gesuchsformular Betriebszweiggemeinschaft
- Ausgefülltes Formular Bewirtschafterwechsel
- Vertrag Betriebszweiggemeinschaft mit Aufteilung Tierbestand auf Betriebe
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Mit Beilagen Einsenden an Amt für Landwirtschaft, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn
Ergebnis
Anerkennung der Betriebszweiggemeinschaft per Verfügung
Die Betriebsgemeinschaft wird in den Agrardaten erfasst
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Anerkennung von Betriebsformen ist gebührenfrei.
Fristen
Das Anerkennungsverfahren ist grundsätzlich jederzeit möglich. Fall eine Anerkennung im Hinblick auf eine Anmeldung für Direktzahlungen im Folgejahr erfolgt, ist das Verfahren nach Möglichkeit bis Ende August oder spätestens bis Ende Jahr durchzuführen.
Dauer
2 Wochen