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Landwirtschaftsbetrieb: Anerkennung beantragen
Kurzbeschreibung
Voraussetzung zum Bezug von Direktzahlungen des Bundes ist die Anerkennung eines Landwirtschaftsbetriebs. Um als Betrieb gemäss landwirtschaftlicher Begriffsverordnung zu gelten, ist eine Anerkennung durch das Amt für Landwirtschaft nötig (Gesuchsformular Betriebsanerkennung). Mit der Anerkennung wird ein Betrieb in den Agrardaten erfasst. Damit besteht die Grundlage um sich als direktzahlungsberechtigter Betrieb anmelden zu können.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Als Betrieb gemäss landwirtschaftlicher Begriffsverordnung gilt ein landwirtschaftliches Unternehmen, das
- Pflanzenbau oder Nutztierhaltung betreibt oder beide Betriebszweige umfasst;
- eine oder mehrere Produktionsstätten umfasst;
- rechtlich, wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell selbständig sowie unabhängig von anderen Betrieben ist;
- ein eigenes Betriebsergebnis ausweist;
- während des ganzen Jahres bewirtschaftet wird.
Erforderliche Dokumente
Ausgefülltes Gesuchsformular
Falls Betrieb nicht im Eigentum Pachtvertrag
Für den Bezug von Direktzahlungen sind zusätzlich beizulegen:
- Nachweis landwirtschaftliche Ausbildung
- Meldung welcher Kontrolldienst
- Kopie Begrüssungsschreiben AHV als Selbstständigerwerbende/r Landwirtschaft
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Mit Beilagen Einsenden an Amt für Landwirtschaft, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn
Ergebnis
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine schriftliche Bestätigung der Anerkennung zugestellt.
Der Betrieb wird in den Agrardaten erfasst und kann sich zum Bezug von Direktzahlungen anmelden.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Anerkennung als Betrieb ist gebührenfrei.
Fristen
Das Anerkennungsverfahren ist grundsätzlich jederzeit möglich. Fall eine Anerkennung im Hinblick auf eine Anmeldung für Direktzahlungen im Folgejahr erfolgt, ist das Verfahren nach Möglichkeit bis Ende August oder spätestens bis Ende Jahr durchzuführen.
Dauer
2 Wochen