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Entsendung aus einem EU/EFTA-Staat
Kurzbeschreibung
Wenn ausländische Firmen aus einem EU/EFTA-Staat Mitarbeitende in die Schweiz entsenden, um bei einer Schweizer Firma an einem Projekt zu arbeiten, benötigen die Mitarbeitenden eine Bewilligung.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Keine
Erforderliche Dokumente
- Kopie Werkvertrag / Auftrag
- Projektbeschrieb
- Kopie des heimatlichen Reisedokumentes (Pass)
- Lebenslauf
- Diplom, Arbeitszeugnisse
- Gesuchsbegründung
- Bei Drittstaatsangehörigen eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels m EU/EFTA-Staat
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Formulare ausfüllen und einreichen
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Verfügung mit Bewilligungsentscheid wird per Mail oder Post zugesandt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Aufenthalt bis zu vier Monate: CHF170.00 pro Verfügung und CHF 30.00 pro Person
Aufenthalt bis zu einem Jahr: CHF 200.00 pro Verfügung und CHF 30.00 pro Person
Dauer
2-4 Wochen