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Erbrechtlich relevante Dokumente: Deponierung beantragen
Kurzbeschreibung
Eigenhändige Testamente und Abschriften öffentlicher Testamente können zur Aufbewahrung beim Amtschreiber am Wohnsitz des Erblassers hinterlegt werden.
Service nutzen
Das Testament wird persönlich beim Erbschaftsamt abgegeben. Anwält:innen und Notar:innen dürfen Ehe- und Erbverträge sowie öffentliche Testamente per Post senden.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Antragsteller müssen 18-jährig und urteilsfähig sein.
Erforderliche Dokumente
Eigenhändige letztwillige Verfügungen oder Abschrift(en) öffentliche(r) letztwillige(r) Verfügung(en).
Vorgehen
- Depot per Schalterbesuch beantragen (Verfügung offen oder verschlossen vorbeibringen)
- Ausweis (ID/Pass) vorweisen
Teminanfrage per Telefon oder E-Mail möglich
- Dorneck: ea.do@fd.so.ch / 061 704 70 40
- Grenchen-Bettlach: ea.gr@fd.so.ch / 032 654 55 20
- Region Solothurn: ea.so@fd.so.ch / 032 627 76 02
- Thal-Gäu: ea.tg@fd.so.ch / 062 311 90 64
- Thierstein: ea.th@fd.so.ch / 061 785 77 77
- Olten-Gösgen: ea.og@fd.so.ch / 062 311 85 40
Ergebnis
Erhalt eines Depotscheines
Rahmenbedingungen
Kosten
CHF 50.00 plus Mehrwertsteuer pro Depot
Fristen
Keine
Dauer
- Sofort bei Schalterbesuch während der Öffnungszeiten
- 1-2 Arbeitstage nach Erhalt der Mitteilung (Anwalt und Notar) der letztwilligen Verfügung