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Erbschafts-Ausschlagungserklärung erstellen
Kurzbeschreibung
Eine Erbschaft kann nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers ausgeschlagen werden.
Somit erbt man nichts und haftet auch nicht für die Schulden des Erblassers.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Jeder Erbe oder jede Erbin kann die Erbschaft ausschlagen, wenn der Erblasser oder die Erblasserin den letzten Wohnsitz im Kanton Solothurn hatte und wenn der Erbe oder die Erbin sich nicht in die Erbschaft eingemischt hat (beispielsweise bereits Vermögenswerte aus der Erbschaft an sich genommen hat).
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
1. Formular ausfüllen, drucken und unterschreiben
2. Formular beim Erbschaftsamt abgeben (Liste der Erbschaftsämter)
Ergebnis
Durch die Ausschlagung fällt man als Erbe ausser Betracht.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Ausschlagung der Erbschaft ist kostenlos.
Fristen
Die Ausschlagungsfrist von 3 Monaten läuft ab der ersten Erbenverhandlung.
Findet keine Erbenverhandlung statt, so beginnt die 3-monatige Ausschlagungsfrist für die gesetzlichen Erben ab Kenntnis vom Tod des Erblassers und für eingesetzte Erben ab Erhalt der amtlichen Mitteilung (Eröffnung Testament).