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Härtefallbewilligung (F in B) erteilen
Kurzbeschreibung
Bei vorläufig aufgenommenen Personen kann nach mehr als fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz geprüft werden, ob ein schwerwiegender Härtefall vorliegt. Dabei wird abgeklärt, ob eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden kann. Das Migrationsamt prüft solche Gesuche anhand der Integration, der finanziellen und familiären Situation sowie der Zumutbarkeit einer Rückkehr ins Herkunftsland. Gültige Reisepapiere des Heimatlandes müssen vorhanden sein, ausgenommen anerkannte Flüchtlinge.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Antragsteller müssen seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer vorläufigen Aufnahme sein und Wohnsitz im Kanton Solothurn haben.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ununterbrochener Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in der Schweiz
- Keine aktuelle Fürsorgeabhängigkeit
- Ungekündigte und unbefristete Erwerbstätigkeit von mindestens 12 Monaten in den letzten 2 Jahren ODER Nachweis der wirtschaftlichen Unabhängigkeit, d.h. selbstständige Erwerbstätigkeit
- Keine Schulden
- Einwandfreier Leumund
- Gute Deutschkenntnisse, mind. Niveau A1 mündlich mit anerkanntem Sprachzertifikat
- Gesellschaftliche und soziale Integration (z.B. Angehörigkeit in einem Verein, Freiwilligenarbeit)
Erforderliche Dokumente
Detaillierte Angaben zu den Unterlagen, welche eingereicht werden müssen, sind im jeweiligen Gesuchsformular ersichtlich. Im Wesentlichen werden folgende Unterlagen benötigt:
- CH-Zentralstrafregisterauszug (max. 3 Monate alt) von jedem erwachsenen Familienmitglied (Original)
- Betreibungsregisterauszug (max. 3 Monate alt) von jedem erwachsenen Familienmitglied des aktuellen Wohnortes sowie der/s Wohnorte/s der letzten drei Jahre (Original)
- Bestätigung der zuständigen Sozialregion des aktuellen Wohnortes sowie der Wohnorte der letzten drei Jahre über den Bezug/Nichtbezug von Sozialhilfe (Original)
- Gültiger Reisepass (Original) von jedem Familienmitglied
- Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnis / Arbeitsbestätigung des aktuellen Arbeitgebers; die Probezeit des aktuellen Arbeitgebers muss mit Erfolg beendet sein (Kopie)
- Die letzten 12 Lohnabrechnungen von jedem erwerbstätigen Familienmitglied oder
- Rentenbescheinigung oder EL-Abrechnungen (Kopie)
- Mietvertrag, inkl. letzter Nebenkostenabrechnung (Kopie)
- Krankenkassenversicherungspolicen aller Familienangehörige (Kopie)
- Sprachenpass (Mindestanforderung A1 mündlich)
- Abrechnungen über zusätzliche Einkünfte der letzten 12 Monate (Kopie)
- Offenlegung aller finanziellen Verpflichtungen (Kopie)
- Belege über die gesellschaftliche und soziale Integration
- Angaben über weitere Familienangehörige in der Schweiz, im Ausland und im Heimatland (Auflistung mit Personalien, Verwandtschaftsgrad, Wohnort und ob Sie in Kontakt stehen)
- In Ausbildung: Lehrvertrag, Zeugnisnoten (aktuelles Lehrjahr), Abschluss und Notenausweis
- Bei Kindern: Bericht der Schule über das Verhalten des Kindes und Zeugnisse der letzten zwei Jahre
- Bei selbständig Erwerbende: Meldeformular selbstständig Erwerbende (Kopie), Handelsregisterauszug (bei Einzelunternehmen ab CHF 100'000 Umsatz zwingend, GmbH & AG), Detailliertes Kassabuch (ab Geschäftsgründung), Post-/Bankkontoauszüge Privat & Geschäft von allen Konten der letzten 12 Monate, Bestätigung der Anmeldung Persönliche Beiträge bei der AKSO sowie Kontoauszug der persönlichen
- Beiträge und allenfalls der Beiträge der Mitarbeitenden, Auszug der bezahlten Quellensteuern (persönlich sowie der Mitarbeitenden)
Hinweis: Das Migrationsamt behält sich vor, weitere hier resp. im Gesuchsformular nicht aufgeführte Unterlagen und Informationen einzuverlangen.
Vorgehen
- Voraussetzungen für die Erteilung einer Härtefallbewilligung lesen.
- Notwendige Unterlagen zusammentragen.
- Merkblatt inkl. Formular über Familienangehörige, Freizeit und Gesundheit ausfüllen, unterzeichnen und mit den erforderlichen Dokumenten via Post einreichen.
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Bei einer Bewilligung des Gesuchs seitens Migrationsamt wird ebenfalls das Staatssekretariat für Migration um Zustimmung ersucht. Nach erfolgter Zustimmung erhält der Kunde oder die Kundin eine neue Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) per Post zugeschickt. Im Falle einer Ablehnung erhält der Kunde oder die Kundin per Post ein Schreiben mit den Ablehnungsgründen.
Rahmenbedingungen
Kosten
Bei Ausstellung einer Bewilligung werden Gebühren von bis zu CHF 95.00 pro Person erhoben.
Für den Erlass einer Verfügung können zudem Gebühren von CHF 50.00 bis CHF 1'500.00 erhoben werden (§52 des kantonalen Gebührentarifs, BGS 615.11). Die Kosten berechnen sich nach dem verursachten Aufwand.
Dauer
Die Prüfung des Gesuchs kann mehrere Monate dauern.