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Erwerb und Parzellierungen von landwirtschaftlichen Grundstücken
Kurzbeschreibung
Landwirtschaftliche Grundstücke unterliegen dem Zerstückelungsverbot. Ausnahmen vom Zerstückelungsverbot erfordern eine Bewilligung. Zudem ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken ebenfalls bewilligungspflichtig. Der Erwerb kann insbesondere bewilligt werden, wenn ein Grundstück selber bewirtschaftet wird und der Preis nicht übersetzt ist.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Keine
Erforderliche Dokumente
Für eine Erwerbsbewilligung: Konzept oder Nachweis der Selbstbewirtschaftung, sowie Ausbildungsnachweise.
Vorgehen
- Vorabklärungen beim Amt für Landwirtschaft empfehlenswert
- Bei Parzellierungen Aufträge an Bezirksgeometer (Grundstückmutation) und die Amtschreiberei (Anmeldung Parzellierung)
- Bei Erwerben Auftrag Grundstückerwerb bei zuständiger Amtschreiberei
- Mit einem Grundbuchgeschäft wird automatisch das bodenrechtliche Bewilligungsverfahren ausgelöst
Ergebnis
Bewilligung wird mit einer Verfügung erteilt.
Die bodenrechtliche Bewilligung ist die Voraussetzung für den Grundbucheintrag.
Rahmenbedingungen
Kosten
Minimalgebühr CHF 150.00
Zusätzliche Gebühren nach Aufwand, max. CHF 1'000.00
Fristen
Keine
Dauer
14 Tage ab Eingang Gesuch