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Familienergänzungsleistungen: Anmeldung, Änderungen, Unterlagen einreichen
Kurzbeschreibung
Erwerbstätige Eltern, deren Einkommen die Lebenskosten nicht deckt, können unter bestimmten Bedingungen Familienergänzungsleistungen (FamEL) beantragen. Jede Anmeldung wird einzeln geprüft. Unterstützte Familien müssen Änderungen der persönlichen Verhältnisse, der Ausgaben, Einnahmen, des Einkommens und des Vermögens unaufgefordert melden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Mindestens ein Elternteil hat seit zwei Jahren einen ununterbrochenen Wohnsitz im Kanton Solothurn
- Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit einem Kind unter sechs Jahren bestehen
- Es muss eine Erwerbstätigkeit vorliegen, welche das erforderliche Mindestbruttoeinkommen erfüllt. Das erforderliche Mindestbruttoeinkommen finden Sie im Merkblatt zum Bezug von FamEL unter “Weiterführende Informationen” → “Dokumente”.
- Die anerkannten Ausgaben müssen die anrechenbaren Einnahmen übersteigen
Erforderliche Dokumente
Pflichtunterlagen für Neugesuche (Ausnahme bei Spezialfällen)
- Ausländerausweise aller Familienmitglieder
- Geburtsurkunden der Kinder oder der Familienausweis
- Mietvertrag
- Beleg des bezahlten Mietzinses
- Krankenkassenkarten aller Familienmitglieder
- aktuelle Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge oder Schulbestätigungen
- Lohnausweise des Vorjahres
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monaten
- Zins- und Saldoausweise des Vorjahres aller Konten sämtlicher Familienmitglieder
Spezialfälle: Einzureichende Unterlagen für Selbständigerwerbende
- Beleg bezüglich Sozialversicherungsbeiträge
- Erfolgsrechnung Vorjahr
Spezialfälle: Einzureichende Unterlagen für Gesellschafter/innen einer GmbH oder Aktionäre/innen einer AG
- Erfolgsrechnung Vorjahr
- Infos bezüglich des ausgeschütteten Gewinnes (GmbH) oder der Dividenden (AG)
- Bei einer AG: Beleg bezüglich Aktienanteilen
Spezialfälle: Einzureichende Unterlagen für Alleinerziehende oder bei Stiefkindern
- Unterhaltsvertrag oder Scheidungsurteil
- drei aktuelle Belege der erhaltenen oder der bezahlten Alimente
- aktuellste Verfügung des Oberamtes bezüglich Alimentenbevorschussung
Spezialfälle: Einzureichende Unterlagen für Familien mit Mitbewohner/innen oder Untermieter/innen
- Untermietvertrag oder Vereinbarung über den Mietzinsanteil
- Zahlungsbeleg des erhaltenen Mietzinsanteils
Spezialfälle: Einzureichende Unterlagen für Grundeigentümer/innen
- Katasterschätzung
- Bankbeleg betreffend Hypotheken
- Bankbeleg betreffend Hypothekarzinsen
- Kaufvertrag der Liegenschaft
- Police der Gebäudeversicherung
- Mietverträge des vermieten Wohneigentums
- Zahlungsbelege der erhaltenen Mietzinse der letzten drei Monaten
Spezialfälle: Einzureichende Unterlagen für Bezüger/innen von Taggeldern, Renten oder anderen Sozialleistungen
- aktuellste Abrechnung des entsprechenden Taggeldes
- aktuellste Rentenverfügung
Spezialfälle: Einzureichende Unterlagen für Familien, die Ausgaben für die Kinderbetreuung von Kindern unter 11 Jahren haben
- Verträge/Vereinbarungen
- die letzten drei Rechnungen
- Belege betreffend Betreuungsgutscheinen
Spezialfälle: Einzureichende Unterlagen für Familien mit Schulden
- Entsprechende Beweismittel
Spezialfälle: Einzureichende Unterlagen für Personen mit einer ungebundenen Vorsorge (Säule 3b)
- Versicherungspolice
Vorgehen
- Bestimmungen und Informationen lesen
- Online-Formular ausfüllen (Alternativ: PDF-Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten einreichen)
- Alle erforderlichen Dokumente hochladen
- Formular absenden
- Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten
- Gesuchsprüfung durch das Amt für Gesellschaft und Soziales abwarten
- Entscheid eingeschrieben per Post erhalten
Ergebnis
Verfügung über den Entscheid eingeschrieben per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gesuchsprüfung ist kostenlos.
Fristen
- Der Anspruch auf FamEL wird frühestens ab dem Monat geprüft, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist (keine rückwirkenden Ansprüche)
- Änderungen der persönlichen Verhältnisse, der Ausgaben, Einnahmen, des Einkommens und des Vermögens sind spätestens einen Monat vor der Änderung zu melden
- Die FamEL endet in dem Monat, in dem das jüngste Kind sechs Jahre alt wird
Dauer
In der Regel 1-3 Monate, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.