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Familienergänzungsleistungen: Anmeldung, Änderungen, Unterlagen einreichen
Kurzbeschreibung
Erwerbstätige Eltern, deren Einkommen die Lebenskosten nicht deckt, können unter bestimmten Bedingungen Familienergänzungsleistungen (FamEL) beantragen. Jede Anmeldung wird einzeln geprüft. Unterstützte Familien müssen Änderungen der persönlichen Verhältnisse, der Ausgaben, Einnahmen, des Einkommens und des Vermögens unaufgefordert melden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Mindestens ein Elternteil hat seit zwei Jahren einen ununterbrochenen Wohnsitz im Kanton Solothurn
- Es muss ein gemeinsamer Haushalt mit einem Kind unter sechs Jahren bestehen
- Es muss eine Erwerbstätigkeit vorliegen, welche das erforderliche Mindestbruttoeinkommen erfüllt. Das erforderliche Mindestbruttoeinkommen finden Sie im Merkblatt zum Bezug von FamEL unter “Weiterführende Informationen” → “Dokumente”.
- Die anerkannten Ausgaben müssen die anrechenbaren Einnahmen übersteigen
Erforderliche Dokumente
Alle erforderlichen Dokumente finden Sie in dieser Checkliste:
Vorgehen
- Bestimmungen und Informationen lesen
- Online-Formular ausfüllen (Alternativ: PDF-Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten einreichen)
- Alle erforderlichen Dokumente hochladen
- Formular absenden
- Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten
- Gesuchsprüfung durch das Amt für Gesellschaft und Soziales abwarten
- Entscheid eingeschrieben per Post erhalten
Ergebnis
Verfügung über den Entscheid eingeschrieben per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gesuchsprüfung ist kostenlos.
Fristen
- Der Anspruch auf FamEL wird frühestens ab dem Monat geprüft, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist (keine rückwirkenden Ansprüche)
- Änderungen der persönlichen Verhältnisse, der Ausgaben, Einnahmen, des Einkommens und des Vermögens sind spätestens einen Monat vor der Änderung zu melden
- Die FamEL endet in dem Monat, in dem das jüngste Kind sechs Jahre alt wird
Dauer
In der Regel 1-3 Monate, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.